Aktuell : Seit 3.April gilt für Friseurbetriebe in NRW
- Keine Zugangsbeschränkungen mehr wie 3G oder 2G
- Keine Maskenpflicht mehr in Innenräumen
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Aktuell : Seit 3.April gilt für Friseurbetriebe in NRW - Keine Zugangsbeschränkungen mehr wie 3G oder 2G - Keine Maskenpflicht mehr in Innenräumen |